– Die im Orte befindlichen Rittergüter –

 

1. Das Gräflich Mansfeldische Amtsgut

Als die Grafen von Mansfeld, von Schulden gedrängt, gegen Ende des 16. Jahrhunderts sich entschließen mussten, einige Ämter der Grafschaft zu veräußern, überließen sie 1602 das Amt Erdeborn mit den dazu gelegten Ortschaften Erdeborn, Hergisdorf, Creisfeld, Oberrißdorf, Lüttchendorf und Wolferode den Gebrüdern Heinrich und Anton von Mengersen wiederkäuflich. Heinrich von Mengersens Witwe, Dorothea von Veltheim, wohnte in Erdeborn und ihr Tochtermann Julius Ernst von der Streithorst, aus Schliestedt im Braunschweigischen, trat das Amt 1637 an und muss es, wie aus seiner Unterschrift ersichtlich, noch am 22. Februar 1662 verwaltet haben.

Ihm folgt als Inhaber des Amtes Erdeborn sein Sohn Anton Ernst von der Streithorst. Er starb am 15. Juni 1675 und wurde in der Kirche zu Erdeborn begraben. (Der Eingang zu dem gegenwärtig unzugänglichen Grabgewölbe der Streithorste in der Kirche zu Erdeborn befindet sich unter dem ersten Stuhle in der Mittelreihe der Sitzbänke).[Der Eingang wurde in den 80er Jahren zugeschüttet.] Da die Kinder sämtlich bei dem Tode des Vaters noch unmündig waren, übernahm der Bruder des Verstorbenen Leopold Friedrich von der Streithorst das Amt. Ihm ist in der Kirche zu Erdeborn an der Südseite ein hölzerner Totenschild mit dem Streithorst´schen Wappen (2 goldene gekreuzte Dreizacke im roten Felde) und den Wappen vieler verwandter Familien gewidmet.

Ehe der später als Inhaber bezeichnete Christian Wilhelm den Besitz angetreten, scheint laut Kirchenbuch eine Vormundschaft stattgefunden zu haben.

Der am 30. März 1671 zu Schraplau geborene Christian Wilhelm von der Streithorst erscheint, wie aus der Inschrift des von ihm gestifteten Kruzufixes in der Vorhalle der Erdeborner Kirche ersichtlich ist, bereits 1697 als Mit-Inhaber des Amtes Erdeborn.

Karl Wilhelm Leberecht von der Streithorst, ein Sohn des Christian Wilhelm von der Streithorst und seiner zweiten Gemahlin, war noch 1727 Mit-Inhaber des Amtes.

Noch vor dem Tode des Majors Christian Wilhelm von der Streithorst verheiratete sich die älteste Tochter erster Ehe Antonie Christiane mit dem sächsischen Kammerjunker und Erbherrn auf Lossa, Rudolf von Bünau.
Im Jahre 1748 wird der Amtmann Ernst Sander als „Amtspächter“ genannt. Ein späterer Pächter war Christian Roloff, der das Amt bis 1756 führte. Die Bünaus besaßen das Amt jedoch noch bis 1765. In diesem Jahre veräußerten sie es wiederkäuflich an Dietrich von Arnstedt.

Christoph Dietrich von Arnstedt starb am 6. Dezember 1769 im 60. Lebensjahre und bereits am 18. Dezember 1772 folgte ihm seine erst 46 Jahre alte Gemahlin. Ein Schwiegersohn des verstorbenen Ehepaares war der bekannte spätere Preuß. Staatsminister Friedrich Wilhelm Baron von der Schulenburg-Kehnert. Dieser übernahm das Amt Erdeborn, scheint aber nie dort sesshaft gewesen zu sein, da dasselbe in dieser Zeit an Joachim Konrad Strutz († 1796) und später an Phillip Gottlob Strutz verpachtet war.

Luise Friederike Wilhelmine, Gräfin von der Schulenburg-Kehnert († 1847 zu Berlin), die nunmehrige Besitzerin des Amtes Erdeborn, verheiratete sich mit Friedrich Karl Leopold, Graf von Schwerin, Königl. Preußischer General-Major und Ritter des Johanniter Ordens, Besitzer der Rittergüter Wendisch-Wilmersdorf und Bohrau in Schlesien († 16. Sept. 1834).

Von seiner Mutter erbte dann das Amt der am 31. Januar 1863 verstorbene Graf Leopold Ludwig August von Schwerin, dessen ältester Sohn, Graf Friedrich von Schwerin, es um 1872 an den (jetzigen) Besitzer verkaufte.

Das Areal des Gutes betrug um 1872 nach Verkauf der Helftaer und Bischofröder Hufen, aber nach Zukauf des benachbarten ehemals. Christ. Theuerjahrschen Bauerngutes, etwa 1400 Morgen.

 

~~~~~*~~~~~

 

 

2. Das Rittergut der Herren von Röblingen

Wir finden am Anfang des 16. Jahrhundert das zweite Rittergut zu Erdeborn (zu dem später 1731 bis ca. 1750 auch das ehemals Steubensche und Breythersche Rittergut zu Lüttchendorf hinzugekauft waren) in den Händen der Herren von Röblingen, eines Ministerialgeschlechtes der alten ausgestorbenen Dynasten von Röblingen. Es werden, außer dem bereits früher genannten Fesicke von Röblingen, noch angeführt Martin, Hans, Nicolaus, und Jordan von Röblingen (1537), dann 1557 Christoph und Heinrich von Röblingen, etwas später wieder ein „Martin von Röblingen und seine Junker“.
Im Jahre 1607 ist das Gut im Besitz eines D. Johann Weiß, der es 1611 für 10500 Gulden an Levin von der Schulenburg verkauft. – In der Folge wird dann im Jahre 1649 Johann Kasimir († 1671) und mit ihm in gesamter Hand Joachim Christoph von der Schulenburg mit dem Besitze belehnt.

Nach ihnen erscheinen 1672 Levin Christian Friedrich, Franz Hartwig und Johann Kasimir von der Schulenburg als Lehnsinhaber von Teilen des Gutes. Die Belehnung wird dann 1693 wiederholt, ohne dass Franz Hartwig dabei genannt wird.

Anfang des 18. Jahrhunderts war Levin von der Schulenburg († 1727 den 24. Januar) gleichzeitig mit dem Major Christian Wilhelm von der Streithorst in Erdeborn wohnhaft, später 1730 erscheinen dann Johann Adolph, Gustav Leberecht und Levin Friedrich von der Schulenburg als „Erbherren auf Schochwitz, Libbesdorf, Erdeborn, Lüttchendorf, Etzdorf, Oschersleben, Hornhausen und Hohrdorf“. Letztgenannter Levin Friedrich erhält in der Erbteilung mit seinem Bruder Gustav Leberecht 1742 das Erdeborner Gut als seinen Anteil. Nach dem Erdeborner Kirchenbuch wird am 17. Februar 1774 „der Hochwohlgeborene Herr Levin Friedrich von der Schulenburg, Erb- Lehn- und Gerichtsherr auf Erdeborn, des weiland Hochwohlgeborenen Herrn Johann Kasimir von der Schulenburg, Erb- Lehn- und Gerichtsherrn von Liepsdorf, Lausig und Naundorf hinterlassener jüngster Sohn,“ getraut mit „dem Hochwohlgeborenen Fräulein Christiane Henriette Wilhelmine von Burgsdorf, des weiland Hochwohlgeborenen Herrn Traugott von Burgsdorf, hochbestallt gewesenen Königl. Polnischen und Churfürstl. Sächsischen Hauptmanns und Erb-, Lehn- und Gerichtsherrn auf Niedersdrawalte hinterlassener zweiten Fräulein Tochter.“
Levin Friedrich von der Schulenburg starb am 28. September 1790 und seine hinterlassene Witwe, geb. von Burgsdorf, am 29. September 1804.
Die noch unmündigen Kinder des Ehepaares, Johann Heinrich Samuel und Friederike Charlotte von der Schulenburg traten am 18. Februar 1800 ihrer verwitweten Mutter das Rittergut, das sie bis dahin gemeinschaftlich besessen, gegen eine Zahlung von 27000 Talern zum alleinigen Eigentum ab. Nach dem Tode der Mutter fiel das Gut an beide Kinder zu gleichen Teilen zurück. Das Fräulein Friederike Charlotte von der Schulenburg cedirt darauf ihren Anteil an dem Besitze ihrem Bruder laut Concessionscontract vom 14. November 1804 für 29000 Taler, behält sich jedoch das Vorkaufsrecht für dieselbe Summe auf 6 Jahre vor. Im Jahre 1807 ist das Gut noch in den Händen der Schulenburge, 1809 finden wir es im Besitz des Oberamtmanns Johann Ernst Rudolph. Nach dem Tode desselben bewirtschaftet es die Witwe Dorothea geb. Wolf. Als auch sie 1834 den 2. Juli gestorben war, verkauften die Erben den Besitz an den Amtmann Goedecke aus Döllnitz, der den schönen zum Gut gehörigen Wald ausrodete und es dann 1845 an den Amtmann Gustav Wilhelm Krienitz († 8. April 1877) verkaufte.Von diesem übernahm es dessen Schwiegersohn, der Amtmann Friedrich Roloff, Sohn des früheren Amtspächters Gustav Roloff. Der Besitz umfasste um 1872 etwa 773 Morgen.

 

~~~~~*~~~~~

3. Das von Hönstedt´sche Rittergut

Das dritte Rittergut in Erdeborn ist zur Zeit des 30jährigen Krieges in den Händen der Herren von Hönstedt, eines alten seit 1401 in Halle bekannten Patriziergeschlechtes, das auch im Mansfeldischen reich begütert war. Zur Zeit des Halleschen Chronisten Dreyhaupt 1735 besitzen es die von der Göttfurth. Im Jahre 1738 verkauft die Frau Majorin von Göttfurth, geb. von Geusau, mit Erlaubnis der Verwandtschaft das Gut unwiderruflich an den Anhalt-Köthenschen Kammerherrn und Stallmeister Gottfried von Heyse für 5700 Reichstaler. Die Ehefrau desselben Elisabeth geb. Wittgin, starb zu Erdeborn 1756 und er selbst am 1. Januar 1791 in einem Alter von 84 Jahren. Nach dem Tod des Ehepaares kam das Gut durch Erbschaft an die Hauptmännin von Schlieben, Sophie Elisabeth geb. von Prinz. Sie verkaufte es 1800 für 12550 Taler an Christoph Strich, von dem es 1827 sein Sohn ,Traugott Strich, für 8650 Taler übernahm.
Durch Verkauf kam dann der etwa 175 Morgen umfassende Besitz 1862 in die Hände von Amtmann Friedrich Roloff, der es mit seinem eigenen Rittergute vereinigte.

 

~~~~~*~~~~~

4. Das von Hoyquesloot´sche Rittergut

Im Jahre 1634 heiratete Heinrich von Hoyquesloot, schwedischer Lieutenant, Margareta Elisabeth von Oeynhausen und kaufte nachmals als Obristwachtmeister ein Rittergut in Erdeborn, wurde aber 1666, weil er einen Herrn von Morungen erschossen hatte, zu Sangerhausen hingerichtet. Nachdem die Familie von Hoyquesloot wohl weitestgehend ausgestorben war, verschwindet der Name der Herren von Hoyquesloot aus den Kirchenbüchern.
Bereits 1690 wird als Inhaber des von Hoyquesloot´schen Rittergutes ein gewisser Paul Rosenhayn genannt, es ist jedoch wahrscheinlich, dass er das Gut nur im Mitbesitz verwaltet, da die Herren von Hoyquesloot noch auf demselben sesshaft bleiben. Das die Rosenhayn´s mit der von Hoyquesloot`schen Familie befreundet gewesen sein muss, ist daraus ersichtlich, dass der Dekan zu Mansfeld, Nicolaus Rosenhayn, der spätere Besitzer des Gutes, bereits 1722 in ihrem Hause Patenstelle vertritt. Der Hallesche Chronist Dreyhaupt nennt 1735 unter den Rittergütern des Dorfes Erdeborn „das Rosenhayn´sche“ und als Besitzer derselben den Pastor Rosenhayn. A 1738 ist der Hauptmann von Rothenburg Inhaber des Rosenhayn´schen Rittergutes, das dann später, aber noch vor 1762, an den Kriegsrat Ellenburg verkauft wird. In den folgenden Jahren 1765, 1767 und 1773 zeigt sich der Königl. Preußische Lieutenant Friedrich Karl von Rauchhaupt als Rittersasse zu Erdeborn, im Jahre 1780 jedoch wird der Amtmann Andreas Christian Meyer als Besitzer genannt. Dieser stirbt am 4. Oktober 1791 und hinterlässt das Gut seinem Sohn August Leberecht Meyer. Im Jahre 1802 ist ein gewisser Ohnesorge Pächter des von Brandenstein´schen Gutes, das kein anderes als das genannte sein kann, kurze Zeit darauf aber erscheint der Amtmann Bernhard Julius Page als Besitzer. Letzterer stirbt 1820 und hinterlässt den Besitz seinem noch unmündigen einzigem Sohn Friedrich Adolph, der aber ebenfalls 1822 im 20. Lebensjahr stirbt. Die hinterlassene Tochter Caroline Henriette heiratet 1823 den Rittergutspächter Franz Rudolph, des verstorbenen Oberamtmanns Ernst Rudolph, des Besitzers des von der Schulenburg´schen Rittergutes, Sohn. Die Rudolph´schen Erben verkauften dann das Gut 1835 an Friedrich Ebeling aus Ritterode, dessen Familie es noch im Jahre 1872 besitzt. Das Gut umfasst um 1872 ein Areal von etwa 320 Morgen.

Den 4 Rittergütern gehörte die Jurisdiction über den Ort zu.
Im Jahre 1827 waren unterworfen:

a) dem Patrimonialgericht des Amtsgutes 85 Häuser incl. 1 Ganz- und 4 Halbspänner und 48 Kossatenhöfe mit 455 Einwohnern,
b) dem Patrimonialgericht des Rudolph´schen Rittergutes 9 Häuser incl. 8 Kossatenhöfe mit zusammen 45 Einwohnern,
c) dem Patrimonialgericht des Strich´schen Rittergutes 7 Häuser incl. 1 Halbspänner und 4 Kossaten mit zusammen 35 Einwohnern,
d) dem Patrimonialgericht des Page´schen Rittergutes 4 Häuser incl. 3 Kossaten mit 22 Einwohnern.

Die Rittergüter selbst standen unmittelbar unter dem Oberlandesgericht zu Naumburg.
Die Gerichtsherren hielten einen gemeinschaftlichen Justizamtmann. Von diesen Beamteten werden genannt:
1. Kaspar Rothe, 1688.
2. Theodor Hennig Schütze, 1728.
3. Andreas Einicke, 1734, 1760.
4. Karl August Gottlob Böttcher, 1789, 1794.
5. Johann Christ. Salfeld sen., † 1800.
6. Johann Christ. Salfeld jun., 1801 – 1838.
7. Hermann Roloff, 1838 – 1850.

Dass Erdeborn, da es ein Patrimonialgericht besaß, auch einen Richtplatz und Scharfrichter hatte, ist beinahe selbstverständlich. Noch heute führt der Galgenberg von seiner traurigen Bestimmung den Namen. Bekannt ist der Galgenberg auch vom Brandstifter Jammermann, dessen Gebeine dort auf ein Rad geflochten wurden.

Nach oben scrollen