Ein Lehnbrief für das Rittergut derer von Heyse in Erdeborn bei Eisleben 1766/1778

 Von Martin Einsel aus „Mitteldeutsche Familienkunde“ Heft 4/1983

Der hoch-fürstlich Anhalt-Köthensche Kammerherr und Stallmeister Christoph Gottfried von Heyse kaufte am 19.6.1738 das ehemals von Hoyqueslootische Rittergut in Erdeborn im Mansfeldischen für 5700 Taler von der verwitweten Majorin Christiana Elisabeth von Göttfarth, geborenen von Geusau, und deren Brüdern Wilhelm, Levin und Christian von Geusau. Nach dem Tod Christoph Gottfried von Heyses am 25.5.1764 erbten seine drei Söhne Leutnant Friedrich Rudolf, Hauptmann Leopold und Hauptmann Christoph Friedrich von Heyse das Rittergut. Der am 3.5.1766 von der Mansfeldischen Regierung in Eisleben ihnen erteilte Lehnbrief wird am 21.2.1778 erneuert. Dabei werden die Namen der Abgabepflichtigen aufgeführt und durch Angaben über die eingetretenen Änderungen in den Besitzverhältnissen der Höfe ergänzt.

Neben dem Heyseschen befanden sich zwei weitere Rittergüter in Erdeborn, das eine den Herren von Röblingen, später den von der Schulenburg, das andere den von Hönstedt gehörig. Außerdem gab es noch das Amtsgut, auf dem lange Jahre die von der Streithorst saßen. Eine Zuordnung zu den verschiedenen Gütern war und ist schwierig; so vermutete der Verfasser der Geschichte des Dorfes Erdeborn, Pastor Karl Hermann Heine1, die von Heyses auf dem ehemals Hönstedtschen Rittergut. Wie aus den im Staatsarchiv in Magdeburg liegenden Lehnspapieren2 des vormals Hoyqueslootischen Gutes hervorgeht, trifft diese Vermutung nicht zu. Vielmehr entsprechen die tatsächlichen Verhältnisse den oben gemachten Angaben.

Im folgenden soll das Zinsregister des Lehnsbriefes von 1778 wiedergegeben werden.

Von alphabetischer Umstellung wird abgesehen, da die Reihenfolge und insbesondere die Besitzernachfolge der einzelnen Höfe für weitere Forschungen und die Ermittlung von Verwandtschaftsverhältnissen von Interesse sein kann. Die jeweils erstgenannte Besitzerangabe dürfte sich auf 1766 beziehen, die Ergänzungen („jetzo“, „iam“) wurden 1778 nachträglich in die Abschrift eingefügt und beglaubigt.

Die fürstliche Kanzlei der Grafschaft Mansfeld eröffnet, daß den Gebrüdern von Heyse die einst dem Hauptmann Hermann Levin von Hoyqueslott zu Lehn gegebenen Stücke übertragen wurden, „Nehmlich . .. folgende Korn-, Guts- und andere Zinßen, als Antonii von Mengersen Erben, von einer Hufe Landes, gibt jährlich acht Scheffel, halb Rocken und halb Hafer

Mattheus Haubens Wittbe, von einer halben Hufe Landes, vier Scheffel, halb Rocken und halb Hafer

Mattheus Vogels Erben, von einem Viertel Landes, zwöen Scheffel halb Rocken und halb Hafer; item

Benedix Temperhausens Erben, jetzo Christoph Poppe Besitzer, von der Fischerey drittehalben alte Pfennige

Andreas Mörder3, jetzo Friedrich Leuschner, von der Fischerey, weil er nicht darf zu Hofe dienen, zwölff Groschen

noch Andreas Mörder, jetzo Christian Stelzner, von Hauß und Hoff zinnßet jährlich zwey Hühner und sechs Pfennige

Hartmann Wolff von Gutenberg, zu Helfta geseßen, hinterlaßene Erben, von einem Hopfenberge, eine Ganss

Vincenz Rudolphs Wittbe, von einem Garten und Wiesenfleck zwey Hühner

Anna, Martin Großens Wittbe, jetzo Herr Friedrich Döring4, Chirurgus , von einem Hauß und Hoff wie auch einem Garten sechs Hühner

Balthasar Egers Erben, jetzo Christoph Felix Besitzer, von Hauß und Hoff sechs Hühner

Joachim Möhring, iam Christoph Wilde, von Hauß, Hoff und einem Garten zwey Hühner“, ferner noch einige direkt dem Gut gehörende Landflächen, Äcker, Wiesen und Gehölze, darunter „zwöne Acker über Lazari Rosts Mühle gelegen“ sowie interessanterweise „einen Weinberg so fünff Acker hält und im Zellgrunde liegt“.

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  1. K. Heine, Zur Geschichte des Dorfes Erdeborn im Mansfeldischen, in: Mansfelder Blätter 5 (1891), 1-65.
  2. DDR Staatsarchiv Magdeburg, Rep. A 5 c XXVI Nr.7b, Bl. 1-150. Hierin auch der Kaufvertrag von 1738.
  3. Dieser im Gebiet um Erdeborn öfter auftretende Namen wandelt sich später zu „Märter“, siehe K. Heine, Zur Geschichte des Dorfes Lüttchendorf, in: Mansfelder Blätter 6 (1892), 1-13.
  4. Friedrich Döring, „wohledler und kunsterfahrener, wohlrennomierter geschworener Amtsbader und Chirurgus wie auch ansehnlicher Einwohner alhier“ (laut Kirchenbuch Erdeborn), war zugleich Schwiegersohn des Kammerherrn Christoph Gottfried von Heyse. Er wurde in Erdeborn am 28.10.1755 in zweiter Ehe mit dessen Tochter Christiana Sophia Augusta von Heyse getraut. Siehe dazu auch H. Etzrodt, Die bürgerlichen Nachkommen aus den Geschlechtern v. Hoyquesloot und v. Heyse zu Erdeborn, in: Mansfelder Sippenkunde 7 (1939), 137-141.
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